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   LG Duisburg, 24.03.2006 - 13 T 28/06   

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https://dejure.org/2006,14405
LG Duisburg, 24.03.2006 - 13 T 28/06 (https://dejure.org/2006,14405)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24.03.2006 - 13 T 28/06 (https://dejure.org/2006,14405)
LG Duisburg, Entscheidung vom 24. März 2006 - 13 T 28/06 (https://dejure.org/2006,14405)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 569, 543 BGB; § 114 ZPO
    Fristlose Kündigung wegen Mietrückstandes - Begründungserfordernis

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung wegen rückständiger Miete erst bei Zahlungsverzug von zwei vollen Mieten möglich - Auf den Zeitpunkt und die Begründung der Kündigung kommt es an

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.12.2003 - VIII ZB 94/03

    Anforderungen an die Angabe des Kündigungsgrundes bei fristloser Kündigung wegen

    Auszug aus LG Duisburg, 24.03.2006 - 13 T 28/06
    Die Begründung der Kündigung soll es dem Kündigungsempfänger ermöglichen zu erkennen, auf welche Vorgänge oder auf welches Verhalten des Mieters der Vermieter die fristlose Kündigung stützt und ob bzw. wie er - der Mieter - sich hiergegen verteidigen kann (BGH, WuM 2004, 97, m.w.N.).
  • LG Köln, 18.10.1990 - 1 S 215/90

    Mietrückstand des Mieters als Kündigungsgrund des Mietverhältnisses; Erfüllung

    Auszug aus LG Duisburg, 24.03.2006 - 13 T 28/06
    Die Gegenansicht, nach der es ausreichen soll, dass der die Grundlage der fristlosen Kündigung bildende Zahlungsverzug erst nach Abfassung und Absendung des Kündigungsschreibens eintritt (LG Köln WuM 1991, 263, vgl. auch Blank in Schmidt-Futterer, 8. Aufl., § 543 Rn 115) wurde unter anderem damit begründet, dass der Mieter keinen Anspruch auf eine Begründung der fristlosen Kündigung habe, weshalb es ausreiche, dass der Mieter bei Zugang der Kündigung feststellen könne, ob nunmehr ein zur Kündigung berechtigender Rückstand bestehe.
  • LG Köln, 18.01.2001 - 6 S 221/00
    Auszug aus LG Duisburg, 24.03.2006 - 13 T 28/06
    Erforderlich ist indes nicht zuletzt im Lichte des durch die Mietrechtsreform eingeführten Begründungserfordernisses, dass der zur Kündigung berechtigende Mietrückstand bereits bei Abgabe der Kündigungserklärung vorliegt (so auch LG Köln, ZMR 2002 123).
  • LG Freiburg, 28.04.2015 - 9 S 109/14

    Wohnraummiete: Maßgeblicher Zeitpunkt des Mietrückstands bei fristloser Kündigung

    Der maßgebliche Zeitpunkt für das Vorliegen der Kündigungsvoraussetzungen wird in Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich beurteilt: Nach einer Meinung soll entscheidend sein der Zeitpunkt der Abgabe der Kündigungserklärung (ohne tiefer gehende Begründung Palandt-Weidenkaff, BGB, § 543 Rn. 23 unter Verweis auf § 569 Abs. 4 BGB; ebenso LG Duisburg, Beschluss vom 24.03.2006, 13 T 28/06, WuM 2006, 257; LG Köln, Urteil vom 18.01.2001, 6 S 221/00, ZMR 2002, 123 ff.).
  • LG Köln, 28.06.2007 - 1 S 348/06

    Kündigung wegen Mietrückstandes

    Gegen die Wirksamkeit dieser Kündigung (vgl. Landgericht Duisburg, WuM 2006, 257 f) ergeben sich folglich auch insoweit keine Bedenken.
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